Punkt 1.) Die Anwesenheit beim Athletenbriefing innerhalb einer Stunde vor dem Start ist für alle Teilnehmer verpflichtend.
Punkt 2.) Als Ausrüstung ist verpflichtend für jeden Läufer mitzuführen: • Ski mit Metallkanten, Mindestbreite von 60 mm unter dem Fuß. Mindestlänge Herren 160 cm, Damen und Jugendkategorien150 cm. Die Bindung muss Fersenfreiheit für den Aufstieg erlauben und muss seitlich und frontal auslösen. • Schuhe müssen über den Knöchel reichen, 2 Schnallen haben und auf mind. 75% der Fläche eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen • Ein paar Schistöcke ohne Metallteller • Ein Rucksack mit ausreichender Größe • Ein Paar Felle (muss auch im Ziel vorhanden sein) • Ein funktionierendes VS- Gerät, dass auf der Frequenz 457 Khz sendet und empfängt (ist direkt am Körper unter der Kleidung zu tragen!) • Lawinenschaufel mit mind. 0,04 m2 Blattgröße • Lawinensonde mind. 2,4 m lang und Ø mind. 10 mm • Eine mindestens 1,8 m2 große Rettungsdecke (Alufolie) • Eine Schihaube, Rennanzughaube oder ein Stirnband • Handschuhe, die die gesamte Hand bedecken (müssen während des gesamten Rennens getragen werden) • Bekleidung Oberkörper: drei langärmlige Schichten (am Körper oder im Rucksack), eine davon als Windstopper • Bekleidung Unterkörper: zwei lange Schichten (am Körper oder im Rucksack), eine davon als Windstopper• Helm • Sitzgurt mit Klettersteigset. Jeder Teil des Systems muss eine UIAA Prüfung aufweisen. • Steigeisen mit mind. 10 Zacken
Punkt 3.) Die Vollständigkeit der Ausrüstung obliegt dem Teilnehmer. Eine Kontrolle wird nach dem Zieleinlauf als Stichprobe durchgeführt, fehlende oder mangelhafte Ausrüstung führt zu Zeitstrafen oder Disqualifikation. Der Veranstalter kann vor dem Start eine Überprüfung der Ausrüstung anbieten.
Punkt 4.) Jeder Teilnehmer erhält zwei Exemplare seiner Startnummer, je eine davon auf dem Rucksack und auf dem rechten Oberschenkel zu befestigen
Punkt 5.) Die Strecke ist mit Richtungstafeln und Fähnchen ausreichend markiert. Die Route nicht zu verlieren, liegt damit in der Verantwortung des Teilnehmers.
Punkt 6.) An den montierten Fixseilen muss in den vorgeschriebenen Abschnitten zu jedem Zeitpunkt jeweils mindestens ein Karabiner eingehängt sein. Dabei müssen die Schi am Rucksack fix befestigt werden, die Stöcke müssen ebenfalls verstaut werden.
Punkt 7.) Steigeisen müssen, wenn sie nicht benutzt werden, im Rucksack verstaut werden, Zacken an Zacken
Punkt 8.) Die vorgeschriebenen Fellwechsel müssen durchgeführt werden. Dazu sind ausschließlich die abgesperrten Wechselzonen zu benutzen. Die Stöcke dürfen während der Wechsel nicht im Rucksack verstaut werden (Verletzungsgefahr anderer Teilnehmer).
Punkt 9.) Eine Hilfe von außen, z.B. durch Materialgabe oder Taktvorgabe, ist zu keinem Zeitpunkt des Rennens erlaubt. Bei benötigter Hilfe ist der nächste Streckenposten zu informieren
Punkt 10.) Die Strecke kann aus Wetter- oder sonstigen, unvorhersehbaren Gründen durch den Rennleiter bzw. die Jury kurzfristig geändert werden, das Rennen kann aus den selben Gründen jederzeit abgebrochen werden
Punkt 11.) Jeder Teilnehmer ist zur Hilfeleistung an in Gefahr befindlichen Personen verpflichtet. Die aufgewendete Zeit wird von der Jury berücksichtigt
Punkt 12.) Doping ist verboten. Es gilt die Dopingliste der NADA Austria. Stichproben werden durchgeführt
Punkt 13.) Einsprüche müssen innerhalb von 30 Minuten nach der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse in schriftlicher Form zusammen mit einer Summe von € 30,-- an die Jury eingereicht werden. Eine Entscheidung fällt innerhalb der nächsten Stunde. Der Geldbetrag wird nicht zurückerstattet.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich bei Ausscheiden oder bei Aufgabe beim nächsten Streckenposten abzumelden. Er hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass die Rennleitung über seinen Verbleib informiert ist. Falls durch Fahrlässigkeit eines Teilnehmers eine Suchaktion ausgelöst wird, werden diesem die vollen Kosten dafür in Rechnung gestellt!
Empfohlen: ein Mobiltelefon, um bei einem Unfall Hilfe anfordern zu können
Weiters ist eineASKIMO- Lizenz dringend empfohlen, sie gewährleistet die Kostendeckung einer Bergung nach einem Unfall. ACHTUNG: alle herkömmlichen Versicherungen (Alpenverein, ÖSV etc.) bezahlen NICHT für Bergungen in Rennen!